SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Landeshauptstadt Hannover

FDP-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover

14.05.2018

In den

  • Sportausschuss
  • Verwaltungsausschuss

An die Stadtbezirksräte 01-13 (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung (zur Kenntnis)

Änderungsantrag
gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
zur Drucksache 0586/2018
Konzept „Kunststoffrasenplatzprogramm für die Landeshauptstadt Hannover“

zu beschließen:

1. Die vorgesehene jährliche Rücklage der Vereine in Höhe von 10.000 € wird auf 5.000 € abgesenkt.

2. Unter Pkt. 4.4 „Entscheidungskriterien“ wird das Kriterium „Sozialräumliche Kriterien“ hinzugefügt.

3. Die Entscheidungskriterien unter 4.4 werden wie folgt priorisiert:

1. Auslastungsanalyse
2. bauliche Voraussetzungen
3. Mitgliederzahlen der Sparten, die die Sportanlage nutzen sowie deren Jugendquoten
4. Haushaltssituation des Vereins
5. jetziger Pflegezustand der Anlage
6. prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Einzugsgebiet
7. Kooperation mit anderen Einrichtungen beziehungsweise Vereinen und deren Nutzung des Platzes
8. Qualifizierung der Übungsleitenden und ehrenamtliche Mitarbeit
9. Vereinsentwicklung der letzten vier Jahre
10. Sozialräumliche Kriterien in Abhängigkeit von der räumlichen Lage im Gebiet des Programms Soziale Stadt und der Nutzung des HAP durch Vereinsmitglieder

Hierbei sollen die Kriterien 1 bis 3 doppelt gewichtet werden. Die weiteren Kriterien sind jeweils gleichwertig zu gewichten.

4. Sollten die Vereine eine andere Ausführung als die vorgeschlagene Sandverfüllung realisieren wollen, sind die Kostendifferenz sowie sämtliche entstehenden Folgekosten von ihnen selbst tragen. Allerdings ist eine Kunstgranulatverwendung (EPDM) pauschal auszuschließen.

Begründung:
Mit der im Konzept vorgesehenen Kostenbeteiligung der Vereine und dem Tragen der Platzpflegekosten werden diese bereits in einem hohen Maße belastet. Um durch die finanzielle Belastung möglichst keinen Verein vom Programm auszuschließen, soll die jährliche Rücklage auf 5.000 € abgesenkt werden.

Um bei der Ausschreibung des Kunstrasenplatzprogramms für größtmögliche Transparenz zu sorgen, sollen die Entscheidungskriterien bereits vorab priorisiert und gewichtet werden, damit die interessierten Vereine dies bei ihren Bewerbungen berücksichtigen können. Die doppelte Gewichtung der Kriterien bauliche Voraussetzungen, Auslastungsanalyse und Mitgliederzahlen bzw. Jugendquoten ergibt sich aus der Zielsetzung des Kunststoffrasenplatzprogramms und des zugrundeliegenden Haushaltsbegleitantrags. Dabei sollen sich bauliche Voraussetzungen, die die Errichtung eines Kunstrasenplatzes vereinfachen, wie das Vorhandensein eines Drainagesystems oder eines nutzbaren Platzunterbaus positiv auf die Bewertung auswirken. Bei den sozialräumlichen Kriterien sollen als Indikatoren dienen, dass die Einrichtung bzw. der Verein in aktuellen oder abgeschlossenen Sanierungsgebieten des Programms „Soziale Stadt“ liegt und dass eine signifikante Nutzung des Hannover-Aktiv-Passes durch Vereinsmitglieder vorliegt.

Christine Kastning Dr. Freya Markowis Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender