In die nächste Ratsversammlung

09.02.2016

A N F R A G E
gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Zum 01. Januar 2016 gilt das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“. Hierdurch werden mitbestimmungspflichtige bzw. börsennotierte Unternehmen verpflichtet, eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen zu setzen und öffentlich über die Zielerreichung zu berichten. In der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden seit vielen Jahren Instrumente der Personalentwicklung genutzt, um insbesondere die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen zu erhöhen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie stellt sich die Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bei der Landeshauptstadt Hannover zum Stichtag 31.12.2015 dar und wie hat sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  2. Wie stellt sich die Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bei den städtischen Beteiligungen zum Stichtag 31.12.2015 dar und wie hat sich diese seit in den letzten fünf Jahren entwickelt?
  3. Welche der städtischen Beteiligungen fallen unter das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen und welche Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils haben sich diese gesetzt?