SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Landeshauptstadt Hannover


02.05.2013

In den
- Finanzausschuss
- Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung

Antrag

gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Verbesserungen im Zuwendungscontrolling

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert,

  1. in die Datenbank „ZuweCo“ auch die Zuwendungen in den Bereichen Sportförderung, Kulturförderung, Integration sowie Bildung und Qualifizierung aufzunehmen,
  2. die Verwendungsnachweisprüfung nicht nur auf die ordnungsgemäße Abrechnung der Zuwendung zu richten sondern durch gezielte Stichproben auch die Zielerreichung der mit der Zuwendung verbundenen Zuwendungszwecke zu prüfen, dies bei zukünftiger Zuwendungsgewährung zu berücksichtigen und den Ratsgremien ggf. Hinweise auf Zielverfehlungen zu geben,
  3. in den Zuwendungsbescheiden bzw. -verträgen sich das Recht auf Nachprüfung bei den ZuwendungsempfängerInnen durch Akteneinsicht durch die zuständigen Fachbereiche und das Rechnungsprüfungsamt einräumen zu lassen, um Nachprüfungen zu ermöglichen und fehlerhafte Abrechnungen auszuschließen. Dies soll auch für Zuwendungen für Projekte mit einem Zuwendungsvolumen von 40.000 Euro und mehr gelten. Das Rechungsprüfungsamt soll auf Stichprobenbasis auch diese Zuwendungen prüfen.
  4. Im Rahmen des E-Governance-Prozesses sollen die Anträge in Zukunft durch die AntragstellerInnen elektronisch gestellt/übermittelt werden können. Dies vereinfacht auch die Bearbeitung in den Fachverwaltungen.
  5. Das Antragsformular auf Zuwendung wird unter Punkt B.2.5. dahingehend geändert, dass die Frage lautet: Inwiefern sind die Geschlechter durch die Maßnahme (in unterschiedlicher Weise) angesprochen oder von den zu erreichenden Zielen betroffen? Im Punkt B.8.2 wird die „Voraussichtliche Anzahl der Personen“ ergänzt um die Aufschlüsselung nach Geschlecht.

Begründung:
Laut Zuwendungsverzeichnis im Haushaltsplanentwurf 2012 umfassen die städtischen Zuschüsse und Zuwendungen ein Volumen von rund 64 Mio. Euro. Nach Abzug der Zuschüsse im Bereich der Kindertagesbetreuung verbleibt ein Volumen von immerhin rund 41 Mio. Euro. Damit werden nach grober Schätzung mehr als 350 Einrichtungen, TrägerInnen oder Projekte im Gebiet der LH Hannover gefördert. Die ZuwendungsempfängerInnen tragen in hohem Maß zu der gut funktionierenden sozialen Infrastruktur Hannovers bei.

Zur Verbesserung der Transparenz über die große Zahl der Zuwendungsanträge und die damit verbundenen Zuwendungszwecke wurde die Datenbank ZuweCo aufgebaut. Dies ist auch für die Ratsmitglieder zugänglich. Dort sind jedoch nicht alle Zuwendungen erfasst. Die noch fehlenden Bereiche sollen deshalb ergänzt werden. Ferner soll die Verwaltung die Zielerreichung systematischer prüfen und sich die dafür notwendigen Prüfrechte schon bei Zuwendungsgewährung sichern.

Durch die Anpassung der Frage unter B.2.5 soll sichergestellt werden, dass ein Bewusstsein für die unterschiedlichen Bedarfe der Geschlechter bei den ZuwendungsempfängerInnen gefördert wird.

Insgesamt soll damit sichergestellt werden, dass die städtischen Mittel auch im Bereich der Zuwendungen effektiv und effizient eingesetzt werden.

Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender