Die SPD-Ratsfraktion begrüßt die Stärkung des Adoptionsrechtes für Homosexuelle durch das Bundesverfassungsgericht: „Mit seiner aktuellen Entscheidung zeigt das Gericht zum wiederholten Mal, dass die Diskriminierung Homosexueller nicht verfassungsgemäß ist“, sagt Regina Fischer, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion.

Seit langem stehe die Gleichberechtigung Homosexueller auf der Agenda der SPD-Ratsfraktion, so Fischer: „Zusammen mit unserem grünen Koalitionspartner haben wir gerade eine Resolution für eine Öffnung der Ehe eingebracht. Wir fordern die Landesregierung darin auf, sich im Bundesrat und gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung für dieses Thema einzusetzen.“ Die Resolution werde im kommenden Gleichstellungsausschuss Anfang März behandelt. „Wir werden darauf hinwirken, dass sich die neue Landesregierung für eine Gesetzesinitiative stark macht, die die Gleichberechtigung Homosexueller voranbringt“, sagt Regina Fischer.

Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes könne die Gesetzesinitiative auch ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner beinhalten, so Fischer. „Denn mit dem Urteil steht fest, dass es eine Diskriminierung darstellt, wenn eingetragene Lebenspartner nur das leibliche Kind ihres Partners annehmen dürfen, nicht aber ein adoptiertes – im Gegensatz zu Ehepartnern, denen beides möglich ist“, erläutert die gleichstellungspolitische Sprecherin. „Es wäre folgerichtig, eingetragenen Lebenspartnern auch die gemeinschaftliche Adoption zu ermöglichen, was bislang verboten ist. Denn für Kinder geht es darum, behütet und gut umsorgt aufzuwachsen“, so Fischer. „Da ist es gleich, ob ihre Eltern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer Ehe leben. Die Adoption gibt den Kindern Sicherheit.“